Kurz-Info: Änderung der Lohnkontenverordnung ab 2026

Seit 1.1.2026 müssen mehr Informationen am Jahreslohnzettel (L 16) ausgewiesen werden (für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026). Dabei handelt es sich um folgende Details: Ausweis des gezahlten Arbeitslohns getrennt nach Geld- und Sachbezügen; Anschaffungskosten eines arbeitgebereigenen Kfz ("privat genutzter Firmenwagen") und der diesbezügliche Sachbezugsprozentsatz; Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung ("Wallbox") durch den Arbeitnehmer gem. §

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026 veröffentlicht

Die Höhe der Unterhaltsleistungen für Kinder als Folge einer Trennung der Eltern basiert regelmäßig auf einem gerichtlichen Urteil oder Vergleich bzw. einer behördlichen Festsetzung. In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Jänner angepasst. Die neuen

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026

Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG - analog zu

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|

Wichtiges aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025

Das BMF hat Mitte Dezember 2025 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 (BMF vom 18.12.2025, 2025-0.951.634, BMF-AV 2025/182) veröffentlicht. Wie gewohnt wurden durch den Erlass gesetzliche Änderungen, höchstgerichtliche Entscheidungen usw. in die Richtlinien eingearbeitet. Ausgewählte Themen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. (Erhöhter) Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag Der jährliche Verkehrsabsetzbetrag beträgt ab 2026 496 €.

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|

Kurz-Info: Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel sinkt

Ende Jänner wurde vom Ministerrat die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % ab 1.7.2026 beschlossen. Die Liste der begünstigt besteuerten Lebensmittel war lange Gegenstand von Diskussionen und Spekulationen. Der reduzierte Steuersatz von 4,9 % (statt 10 %) gilt der Regierung folgend für eine Auswahl von Grundnahrungsmitteln, die von allen regelmäßig

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|
Nach oben