Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen – Beantragung ab 16.02.2021
Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen indirekt betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen. Welche Unternehmen haben Anspruch: Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen sind und in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ