Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt per 31.12.2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt per 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen Wirtschafts- und Rechtsbereichen von 9 auf 12 Monate verlängert. Die Verlängerung