Coronavirus: Angekündigte und geplante Entlastungsmaßnahmen

[Stand 16.06.2020] Im Zuge der Regierungsklausur am 15. und 16. Juni wurden folgende Maßnahmen angekündigt: Umsatzsteuersenkung auf 5% in der Gastronomie und im Kulturbereich, für Zeitungen und Bücher Senkung Eingangssteuersatz von 25% auf 20% in der Einkommensteuer (Negativsteuer iHv. 100 €) Investitionsprämie von bis zu 14% Verlustrücktrag: Verluste aus 2020

2020-06-16T01:00:00+02:00Juni 2020|

Coronavirus: Gastronomie und Kulturbranche: Umsatzsteuer wird auf 5% gesenkt

Finanzminister Blümel hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 13.06. die vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% in der Gastronomie und in der Kulturbranche angekündigt. Als Beispiele werden die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben, der Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen und Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher

2020-06-12T01:00:00+02:00Juni 2020|

„Wirtshauspaket“ soll Gastronomie aus der Krise helfen

Da die Gastronomie von den Folgen der Coronakrise besonders schwer getroffen wurde, hat der Nationalrat am 26. Mai 2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen € zugestimmt (19. COVID-19-Gesetz oder auch Gastronomie-Hilfspaket). Damit sollen zum einen natürlich die Unternehmen entlastet, aber auch der Konsum angekurbelt werden.

2020-06-01T01:00:00+02:00Juni 2020|

COVID-19 – Informationen und Entlastungsmaßnahmen – Rundschau

Wenngleich in vielen Bereichen des Lebens immer öfter eine (weitgehende) Rückkehr zur Normalität möglich ist, kann man bei den Regelungen und Gegenmaßnahmen wie Ausnahmen, Zuschüssen etc. im Zusammenhang mit der Corona-Krise leicht den Überblick verlieren. Nachfolgend sollen daher wichtige Änderungen, Erläuterungen und Klarstellungen - sofern nicht sowieso in gesonderten Beiträgen

2020-06-01T01:00:00+02:00Juni 2020|

COVID-19 Start-up-Hilfsfonds: Der Staat verdoppelt Investments in innovative Unternehmen

Der COVID-19 Start-up Hilfsfonds soll einen aktiven Beitrag zur Verbesserung und Stabilisierung der Finanzierungssituation von Start-ups leisten, die durch die aktuelle COVID-19 Krise beeinträchtigt sind. Der Hilfsfonds unterstützt inländische, innovative Klein- und Kleinstunternehmen, die in den letzten 5 Jahren (bis zum 15. März 2020) gegründet wurden, mit frischem Eigenkapital ausgestattet

2020-06-01T01:00:00+02:00Juni 2020|

Coronavirus: Nachbesserungen im Härtefall-Fonds: Comeback-Bonus und höhere Mindestförderung für Selbständige

Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Corona-Krise Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen. Am 27. Mai wurde eine weitere Nachbesserung des Härtefall-Fonds angekündigt. Der Begutachtungszeitraum wird erneut ausgeweitet und es wird einen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat

2020-06-01T01:00:00+02:00Juni 2020|

Coronavirus: Änderungen der Corona-Kurzarbeit ab 1.6.2020

Ab 1.6.2020 gibt es eine neue Sozialpartnervereinbarung. Diese gilt für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat. Beispiel: Eine von 1.4. bis 31.5. vereinbarte Kurzarbeit soll verlängert werden. Hier ist nur ein

2020-05-26T01:00:00+02:00Mai 2020|

Coronavirus: Härtefall-Fonds – Beobachtungszeitraum 16. April – 15. Mai 2020

Ab 16. Mai sind auch Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (16.4.2020 bis 15.5.2020) möglich. Anträge für den Betrachtungszeitraum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können weiterhin gestellt werden. Unter folgendem Link finden Sie das aktualisierte Formular der Wirtschaftskammer. https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html Mit der Richtlinie vom 4. Mai 2020 des BMF wurden folgende Verbesserungen bei

2020-05-18T01:00:00+02:00Mai 2020|

Coronavirus: Fixkostenzuschuss – Antrag ab 20.Mai

Der nicht rückzahlbare Fixkostenzuschuss dient Unternehmen, die Umsatzeinbußen im Zuge der Coronakrise erleiden bzw. erlitten haben, zur direkten Deckung von Fixkosten. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall (mindestens 40% Ausfall) des Unternehmens und kann bis zu 75 % betragen. Wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen,

2020-05-15T01:00:00+02:00Mai 2020|
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