Finanzminister Blümel hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 13.06. die vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% in der Gastronomie und in der Kulturbranche angekündigt. Als Beispiele werden die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben, der Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen und Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher genannt.
Diese steuerliche Herabsetzung soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein.
Steuerstundungen werden bis 15. Jänner 2021 verlängert
Zusätzlich werden Unternehmen mit einer automatischen Verlängerung der Steuerstundungen bis zum 15.1.2021 unterstützt.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/juni/mwst-senkung.html