[Stand 13.05.2020]

Die WKO hat darüber informiert, dass die Frist für die Verlängerung der Covid-19-Kurzarbeit derzeit ausgesetzt wird. Nach bisheriger Regelung musste die Verlängerung der Kurzarbeit spätestens 4 Wochen vor Ende der bestehenden Kurzarbeit erfolgen.

Desweiteren wird derzeit eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt und empfohlen, die bestehende Sozialpartnervereinbarung für die Verlängerung nicht abzuschliessen.

Die technische Abwicklung für die Verlängerung wird über das eAMS-Konto erfolgen.

weitere Infos zur Kurzarbeit: https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html

Quelle: https://newsletter.wko.at/sys/w.aspx?sub=nJ0NA_2uZvLI&tid=0-ZfLQb-1G07QY&mid=8881ebc2

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