Der vorläufige Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von Geschäften:

  • Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
    • Max. 400m2 Verkaufsfläche
    • Nur 1 Kunde pro 20 m2
    • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
    • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
    • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
  • Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
  • Die 400 m2 Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
  • Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

 

Quelle: https://www.wko.at/service/schrittweise-oeffnung-geschaefte-ab-14-4.html

 

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