Der vorläufige Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von Geschäften:
- Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
- Max. 400m2 Verkaufsfläche
- Nur 1 Kunde pro 20 m2
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
- Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
- Die 400 m2 Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
- Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
- Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Quelle: https://www.wko.at/service/schrittweise-oeffnung-geschaefte-ab-14-4.html