Aktuelles zum Recht auf Vorsteuerabzug bei fehlenden Rechnungsmerkmalen
Wir hatten Sie bereits in der KI 01/17 über ein für Unternehmer sehr erfreuliches EuGH-Urteil informiert. In diesem Urteil hielt der EuGH fest, dass unzureichende Angaben zum Leistungszeitraum oder zum Leistungsgegenstand auf der Rechnung durch zusätzliche Dokumente oder Unterlagen ergänzt werden können. Sofern der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass die allgemeinen