Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten – Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungsperson
Gemäß § 34 Abs. 9 EStG gelten Aufwendungen für die Betreuung von Kindern u.a. dann als außergewöhnliche Belastung, wenn die Betreuung in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person (ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige) erfolgt. Laut Erkenntnis des VwGH vom 30.9.2015 (GZ 2012/15/0211)