Kurzinfo: Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2014
Bis spätestens Ende Februar 2014 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2013 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu