Mit 1. März 2014 wird der Höchstwert für den Sachbezug für Dienstautos von bisher 600 EUR auf 720 EUR im Monat angehoben. Eine entsprechende Änderung der Sachbezugsverordnung wurde am 19. Februar 2014 vorgenommen. Damit kann es beim Dienstnehmer zu einer Verteuerung aus der zusätzlichen Lohnsteuerbelastung von monatlich 60 EUR (50% Grenzsteuersatz auf den Erhöhungsbetrag von 120 EUR) kommen.
Werden pro Monat durchschnittlich maximal 500 km privat gefahren, sind künftig maximal 360 EUR (bisher 300 EUR) als Sachbezug anzusetzen. Von der Erhöhung sind Dienstautos mit Anschaffungskosten von über 40.000 EUR betroffen. Bei Anschaffungskosten bis 48.000 EUR ist der neue Sachbezugswert mit 1,5% bzw. 0,75% der Anschaffungskosten zu berechnen. Ab Anschaffungskosten über 48.000 EUR sind generell die Höchstwerte maßgeblich.