Bürgschaftserklärung auch per Fax gültig
Bürgschaftserklärungen gelten für den Bürgen gemeinhin als gefährlich, da sie je nach konkreter Ausprägung (Ausfallsbürgschaft, Bürge und Zahler usw.) dazu führen können, dass der Gläubiger (sofort) auf den Bürgen zurückgreift, um seine Forderung zu befriedigen. Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch sieht deshalb ein Schriftlichkeitserfordernis für Bürgschaftserklärungen vor, um vor dem unüberlegten