Das Service-Entgelt für die E-Card wird für 2014 um 0,3 EUR auf 10,3 EUR erhöht. Neu ist eine Befreiung für mitversicherte Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten. Befreiungen bestehen auch weiterhin wie bisher für mitversicherte Kinder. Dienstgeber müssen bei der Lohnverrechnung für November das Service-Entgelt für 2014 einbehalten und bis spätestens 16.12.2013 an die Gebietskrankenkasse überweisen.

Neu ab 1.1.2014 ist, dass Personengesellschaften An- und Abmeldungen von Dienstnehmern ausnahmslos über ELDA (elektronisches Datenaustauschsystem mit den Sozialversicherungsträgern) durchführen müssen. Meldungen in Papierform stellen einen sanktionierbaren Meldeverstoß dar.

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