Sozialversicherungswerte 2012

Die Sozialversicherungswerte für 2012 (in EUR) betragen: 2012 2011 Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,89 28,72 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 376,26 374,02 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 564,39 561,03 Höchstbeitragsgrundlage täglich 141,00 140,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 4.230,00 4.200,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 8.460,00 8.400,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 4.935,00

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Senkung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen

Nachdem wir im Sommer (KI 08/11) eine Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen zu berichten hatten, ist es mit Wirkung zum 11.12.2011 durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank zu einer Senkung des Basiszinssatzes von 0,88% auf 0,38% gekommen. Die an den Basiszinssatz gekoppelten Jahreszinssätze stellen sich seit 11.12.2011 wie

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Berufungszinsen ab 1.1.2012

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2011 wurde für den Steuerpflichtigen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Berufungszinsen zu lukrieren. Mit 1. Jänner 2012 kommt es daher zur ausgleichenden Gerechtigkeit im Rahmen von Berufungsverfahren. Bisher und auch weiterhin kann für im Berufungswege unter Streit stehende Steuerbeträge ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gem. §

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Im Gegensatz zu Krankheitskosten können nach der Verwaltungspraxis Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z.B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerlich außergewöhnliche Belastung sind die Elemente Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit sowie wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Treu und Glauben bei kürzerer Nutzungsdauer?

Bei außerbetrieblichen Vermietungseinkünften gilt nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG die gesetzliche Vermutung einer jährlichen Abschreibung von 1,5% der Bemessungsgrundlage (entspricht einer Nutzungsdauer von 66,67 Jahren). Eine allenfalls kürzere Nutzungsdauer kann vom Steuerpflichtigen über Antrag geltend gemacht werden. In diesem Fall trifft den Steuerpflichtigen die Beweislast

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen – erforderlicher Inlandsbezug

Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sonderausgaben sind abzugsfähig, wenn sie sich auf das Inland beziehen. Wie ausgeprägt

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Wichtige Termine 2012 im Überblick

Zitierweise: kursiv: Neu 2012 Ab 1. Jänner Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010 und 2011 Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Berufungszinsen gem. § 205a BAO bei Erfolg im Rechtsmittelverfahren Bis 15. Jänner Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2011 für

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|
Nach oben