Frist für Meldung von Auslandszahlungen für 2011 bis Ende März ausgedehnt
Wie letztens berichtet (KI 02/12) sind bestimmte Auslandszahlungen (Meldung gem. § 109b EStG) in einem Kalenderjahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu melden. Entsprechende Zahlungen im Kalenderjahr 2011 wären daher grundsätzlich bis Ende Februar 2012 zu melden gewesen. Einer BMF-Information von Anfang Februar folgend kommt es nun zu einer