Verfassungsgerichtshof kippt Pauschalierung für Gaststätten
Der VfGH hat die Pauschalierungsverordnung für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe als gesetzeswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist zugestanden. Gemäß der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung konnten Gaststätten und Beherbergungsbetriebe ihren Gewinn vereinfacht mit einem Durchschnittssatz von 2.180 EUR zuzüglich 5,5% der Betriebseinnahmen inklusive Umsatzsteuer