Liebhaberei: Ansatz fiktiver Marktmietzinse bei Vorliegen gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen
Bekanntermaßen werden Vermietungstätigkeiten nur dann steuerlich anerkannt, wenn diese binnen 20 Jahren („kleine Vermietung“ bei Vermietung von einzelnen Wohnungen oder Eigenheimen) bzw. 25 Jahren („große Vermietung“ bei Vermietung von Objekten mit zumindest drei Wohneinheiten) einen Gesamtüberschuss erwarten lassen. Anderenfalls droht die Einstufung als Liebhaberei. Zu diesem Zweck wird vom Finanzamt