Die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland im Sozialversicherungsrecht
Im Gegensatz zur Einkommensteuer, wo der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Mittelpunkt der Lebensinteressen für das Besteuerungsrecht ausschlaggebend sind, gilt im Sozialversicherungsrecht das sogenannte Territorialitätsprinzip. Demnach entsteht Sozialversicherungspflicht prinzipiell am Tätigkeitsort. Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für Entsendungen, d.h. wenn österreichische Dienstgeber Mitarbeiter unter Aufrechterhaltung des bisherigen Dienstverhältnisses nur vorübergehend