Neues Vorsteuer-Erstattungsverfahren für EU-Unternehmer ab 2010
Das Vorsteuer-Erstattungsverfahren wurde für EU-Unternehmer mit der Richtlinie 2008/9/EG vom 12.2.2008 mit Wirkung ab 1. Jänner 2010 neu geregelt. Bislang mussten Erstattungsanträge in Papierform im Erstattungsstaat eingereicht werden (siehe auch KI 06/09). Künftig sind die Einreichungen zwingend in elektronischer Form vorzunehmen; die Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer sind dabei im