Topfsonderausgaben, das sind Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, für Wohnraumschaffung und –sanierung sowie für junge Aktien und Genussscheine, können betragsmäßig nach oben hin beschränkt steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren sich mit steigendem Jahreseinkommen kontinuierlich bis auf Null. Im Zuge der Veränderung des ab der Veranlagung 2009 anzuwendenden Steuertarifs

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|

Topsonderausgaben, das sind Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, für Wohnraumschaffung und –sanierung sowie für junge Aktien und Genussscheine, können betragsmäßig nach oben hin beschränkt steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren sich mit steigendem Jahreseinkommen kontinuierlich bis auf Null. Im Zuge der Veränderung des ab der Veranlagung 2009 anzuwendenden Steuertarifs

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Topfsonderausgaben, das sind Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, für Wohnraumschaffung und –sanierung sowie für junge Aktien und Genussscheine, können betragsmäßig nach oben hin beschränkt steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren sich mit steigendem Jahreseinkommen kontinuierlich bis auf Null. Im Zuge der Veränderung des ab der Veranlagung 2009 anzuwendenden Steuertarifs

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|

Inventurarbeiten und höchstzulässige Tagesarbeitszeit

Inventurarbeiten geschehen oftmals unter großem Zeitdruck, da aus betrieblichen Gründen der Abschluss an einem Tag bzw. binnen weniger Tage erfolgen muss. Dass in diesem Zusammenhang öfters Überstunden anfallen, verwundert nicht. Dabei ist jedoch auf das Arbeitszeitgesetz (AZG) mit der darin normierten Höchstgrenze für die Tagesarbeitszeit im Ausmaß von 10 Stunden

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|

Bloßes Erscheinungsbild einer Privatkrankenanstalt ist dem VwGH zu wenig

Ärzte erzielen in ihrer Ordination Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Umsätze sind unecht umsatzsteuerbefreit, weshalb kein Vorsteuerabzug möglich ist. Im Rahmen einer (Privat)Krankenanstalt liegen für den Arzt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor und die Umsätze unterliegen dem begünstigten (Umsatz)Steuersatz von 10% - Vorsteuerabzug ist möglich. Wird nun die gleiche ärztliche

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|

Beteiligungen und Zuschreibungspflicht

Nach bisheriger Rechtsauffassung musste eine steuerpflichtige Zuschreibung bei Beteiligungen nur dann vorgenommen werden, wenn exakt jene Gründe wegfallen sind, die ursprünglich zur Teilwertabschreibung geführt haben. Wenn der Wert der Beteiligung aus anderen Gründen gestiegen ist, war daher kein zwingender Zuschreibungsgrund gegeben. Diese Behandlung stand auch in Einklang mit der Rz

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Topsonderausgaben, das sind Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, für Wohnraumschaffung und –sanierung sowie für junge Aktien und Genussscheine, können betragsmäßig nach oben hin beschränkt steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren sich mit steigendem Jahreseinkommen kontinuierlich bis auf Null. Im Zuge der Veränderung des ab der Veranlagung 2009 anzuwendenden Steuertarifs

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Höhere Lohnnebenkosten bei freien Dienstverträgen ab 2010

Im Zuge des am 17.6.2009 beschlossenen Budgetbegleitgesetzes 2009 ist es zu wesentlichen Änderungen bei den freien Dienstnehmern gekommen. Ab 2010 muss der Auftraggeber für freie Dienstnehmer sowohl die 3%ige Kommunalsteuer als auch den 4,5%igen Dienstgeberbeitrag (DB) entrichten. Falls der Auftraggeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist, fällt auch der Zuschlag zum DB

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|

Strenge Anforderungen bei Kurkosten als außergewöhnliche Belastung

Der VwGH hat wiederholt betont, dass neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung (außergewöhnlich, zwangsläufig und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigend) an die steuerliche Berücksichtigung von Kurkosten besonders strenge Bedingungen geknüpft sind. Die strengen Anforderungen sind notwendig, da die Abgrenzung zwischen Kuraufenthalt und Erholungsreise schwierig

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|

Wann ist die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich abzugsfähig?

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die außergewöhnliche Belastung der Berufsausbildung durch Abzug eines Pauschalbetrages von 110 EUR pro Monat berücksichtigt. Der Pauschalbetrag

2009-07-01T01:00:00+02:00Juli 2009|
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