Weitere steuerliche Änderungen ab 2008
Körperschaftsteuergesetz (KStG) :: Einschränkung der Übertragung von stillen Reserven i.Z.m. bestehenden Beteiligungen bei Privatstiftungen (§ 13 Abs. 4 Z 1) Die Übertragung stiller Reserven gem. § 12 EStG ist einer Privatstiftung verwehrt, wenn ein Anteil an einer Körperschaft erworben wird, an dem die Privatstiftung, der Stifter oder ein Begünstigter allein