Weitere steuerliche Änderungen ab 2008

Körperschaftsteuergesetz (KStG) :: Einschränkung der Übertragung von stillen Reserven i.Z.m. bestehenden Beteiligungen bei Privatstiftungen (§ 13 Abs. 4 Z 1) Die Übertragung stiller Reserven gem. § 12 EStG ist einer Privatstiftung verwehrt, wenn ein Anteil an einer Körperschaft erworben wird, an dem die Privatstiftung, der Stifter oder ein Begünstigter allein

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Änderungen im Umsatzsteuergesetz ab 2008

:: Eigenverbrauch für KFZ-Leasing im Ausland Der bestehende Eigenverbrauchstatbestand für KFZ-Leasing im Ausland wird durch die Änderung in § 1 Abs. 1 Z 2b bis Ende 2010 beibehalten. Unabhängig von der Gemeinschaftsrechtskonformität und einer möglichen EU-weiten Änderung der Leistungsortbestimmung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ist zu berücksichtigen, dass auch durch

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Änderungen im Einkommensteuergesetz ab 2008

Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG) :: Verhinderung der Nachversteuerung durch Ersatzbeschaffung (ab Veranlagung 2008) Wertpapiere werden als Ersatzwirtschaftsgüter ausgeschlossen und nur abnutzbare körperliche Anlagegüter anerkannt ("begünstigte Wirtschaftsgüter i.S.d. Abs. 3 Z 1" in § 10 Abs. 5 Z 2 EStG). Der Freibetrag kann daher bei vorzeitigem Ausscheiden eines

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Änderungen für Dienstnehmer ab 2008

Neuregelung der Reisekostenersätze (Reisekosten-Novelle 2007) siehe auch Klienten-Info 09/2007 :: Tagesgelder Steuerfreie Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG i.H.v. maximal EUR 26,4 gelten für Dienstreisen mit täglicher Rückkehr bzw. für Dienstreisen mit unzumutbarer täglicher Rückkehr, sofern nicht ein weiterer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit begründet wird. Dies ist bei täglicher

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Wichtige Termine 2008 im Überblick

Neuerungen ab 2008 sind kursiv gedruckt, (KI MM/JJ): Ausgabe der Klienten-Info Ab 1. Jänner Meldebestimmungen ASVG: Mindestangaben vor Arbeitsantritt Flexicurity-Paket: Einbeziehung der Freien Dienstnehmer in betriebliche Mitarbeitervorsorge, Schaffung eines Selbständigenvorsorgemodells analog Abfertigung Neu, Ausweitung der Arbeitslosenversicherung auf Freie Dienstnehmer, Attraktivierung der Bildungskarenz, neue Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Vermittlung von Arbeitslosen Krankenversicherungsbeitrag

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