Die 24-Stunden-Betreuung aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
Hausbetreuung findet im Privathaushalt der betreuungsbedürftigen Person statt und umfasst regelmäßig die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die Unterstützung bei der Lebensführung. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung ergeben sich bei der „24-Stunden-Betreuung“ weitreichende sozialversicherungsrechtliche, steuerliche sowie administrative Konsequenzen für alle Beteiligten (betreute Person, Angehörige, Betreuungskraft). Abseits der Betreuung durch die Angehörigen