Die 24-Stunden-Betreuung aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Hausbetreuung findet im Privathaushalt der betreuungsbedürftigen Person statt und umfasst regelmäßig die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die Unterstützung bei der Lebensführung. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung ergeben sich bei der „24-Stunden-Betreuung“ weitreichende sozialversicherungsrechtliche, steuerliche sowie administrative Konsequenzen für alle Beteiligten (betreute Person, Angehörige, Betreuungskraft). Abseits der Betreuung durch die Angehörigen

2008-03-01T01:00:00+01:00März 2008|

Sozialversicherungswerte 2008

Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2008 betragen:   2008 2007 Geringfügigkeitsgrenze täglich 26,80 26,20 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 349,01 341,16 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 523,52 511,74 Höchstbeitragsgrundlage täglich 131,00 128,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 3.930,00 3.840,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen 7.860,00 7.680,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne SZ) 4.585,00 4.480,00

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Änderung der Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und Erhöhung der Geschwisterstaffelung

Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr nur insofern, als das zu versteuernde Einkommen (d.h. Bruttoeinkommen abzgl. Sozialversicherung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge) des Kindes die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt. Steuerfreie Einkünfte sowie Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse bleiben unberücksichtigt. Diese Grenze lag bisher bei EUR 8.725

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008

In der UVA (Formular U30) sind ab Jänner 2008 Vorsteuern iZm. KFZ sowie Gebäuden, die bereits in den Kennzahlen 060 (Gesamtbetrag der Vorsteuern ohne gesondert anzuführende Beträge) und 065 (Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb) enthalten sind, zusätzlich noch in den Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) auszuweisen. Diese Angaben sind

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007

Der Wartungserlass vom 5.12.2007 bringt unter Anderem nachfolgende Änderungen bzw. Klarstellungen in den EStR 2000: :: Neutralisierung von Geldeinlagen und Entnahmen iZm. § 11a EStG (Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne) Erfolgen Geldeinlagen und Entnahmen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres, so neutralisieren sich ihre Wirkungen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Eine Entnahme

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland

Absenkung des Körperschaftsteuersatzes Im Rahmen der 2008 in D in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform wurde der KSt-Satz von 25% auf 15% gesenkt. Durch Änderungen bei der Gewerbesteuer kommt es allerdings nur zu einer Entlastung von rund 8 bis 9,5%-Punkten. Zwar wird die für die Berechnung der Gewerbesteuer notwendige Steuermesszahl von 5%

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA durch Deutschland mit Ende 2007

Die Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA zwischen Ö und D führt dazu, dass das „Weltvermögen“ von Österreichern der deutschen Erbschaftssteuer unterliegt, wenn zum Zeitpunkt des Erbens oder Vererbens in D ein Wohnsitz (z.B. durch ein Ferienhaus) begründet wird. Durch den Wegfall des DBA existiert kein Schutz mehr, der bei doppelter Wohnsitzbegründung regelmäßig

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Gebührenbefreiung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes

Die Ausstellung von unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlassten Dokumenten ist ab 1.1.2008 von Gebühren (Stempelgebühren) sowie Verwaltungsabgaben des Bundes (nicht unbedingt von Landesverwaltungsabgaben) befreit. Die Befreiung gilt für zwei Jahre ab der Geburt und umfasst Reisedokumente und sonstige Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsbestätigung für Krankenkasse oder Finanzamt) sowie

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Ab 1.1.2008 bestehen folgende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Höhe und Bezugsdauer, wobei die längere Bezugsdauer für den Fall gilt, dass beide Elternteile die Leistung in Anspruch nehmen: EUR 14,53 pro Tag (EUR 436 / Monat) bis zur Vollendung des 30./36. Lebensmonats des Kindes. Gesamt: EUR 13.080 (EUR 15.696) oder EUR 20,80 pro

2008-02-01T01:00:00+01:00Februar 2008|
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