Kurz-Info: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe während eines freiwilligen sozialen Jahres
Für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden (wenn durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufs nicht möglich ist), besteht bei entsprechendem Leistungsfortschritt ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Ableistung eines freiwilligen sozialen