Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken – Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007
:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es aber zur Steuerpflicht der sogenannten Besonderen Einkünfte sowie eines Spekulationsgewinnes kommen. :: Steuerpflicht - Besondere Einkünfte gem. § 28 Abs. 7 EStG Wurden innerhalb von 15 Jahren