Online-Unterricht im Umsatzsteuerrecht

In der Klienten-Info April 2006 wurde über die USt-Befreiung für E-Learning laut USt-Protokoll 2005 berichtet. Hierzu folgende zusätzliche Erläuterungen: :: Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen Bieten private Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) Online-Unterricht an, muss der vorgetragene Lehrstoff dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen entsprechen und

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|

Volontäre, Ferialpraktikanten und Ferialarbeitnehmer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

:: Begriffsbestimmungen Volontäre sind Personen, die zum Ausbildungszweck kurze Zeit in einem Unternehmen tätig sind und deren Arbeitsleistung von untergeordneter Bedeutung ist. Sie erhalten nur ein geringfügiges Taschengeld. Ferialpraktikanten sind Schüler / Studenten, die ein Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren, welches aber nicht auf die Ferien beschränkt sein muss. Kriterien

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|

Neues zur Rechnungsausstellung ab 1. Juli 2006 und Vorsteuerabzug

Gemäß § 11 UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmen. Sind in der Rechnung nicht alle Merkmale enthalten, verliert der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug. Eine Rechnung an andere Unternehmer hat zu enthalten: Name und Anschrift des liefernden / leistenden Unternehmens sowie

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|

Steuerliche Folgen der entgeltlichen Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes

In der Praxis kommt es häufig vor, dass bei Grundstücken eine Belastung oder Veräußerung an die Zustimmung einer anderen Person gebunden ist (Belastungs- oder Veräußerungsverbot). Gilt ein potentieller Käufer oder der Eigentümer dem Begünstigten seinen Verzicht auf das Belastungs- oder Veräußerungsverbot ab, ist diese entgeltliche Aufgabe nach § 29 Z

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Steuerliche Begünstigung von Auftragsforschung für Klein- und Mittelbetriebe

:: Zielsetzung KMU waren bisher von den steuerlichen Begünstigungen im Forschungsbereich häufig ausgeschlossen, wenn das wesentliche Merkmal der eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nicht erfüllt wurde. Durch das Wachstums- und BeschäftigungsG 2005 wurde die steuerliche Forschungsförderung ausgedehnt, indem Aufwendungen/Ausgaben für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung begrenzt steuerwirksam geltend gemacht

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Steuerpauschalierungen im Überblick

Pauschalierungen gibt es bei der Gewinn- und der Vorsteuerermittlung. Der Gewinn kann entweder direkt pauschal errechnet werden, oder es sind für Betriebsausgaben oder Werbungskosten pauschale Ermittlungsmethoden vorgesehen. Rechtliche Grundlagen In den §§ 17 EStG und 14 UStG sind die Grundsätze für die Basispauschalierung und die Verordnungsermächtigung für Branchenpauschalierungen festgelegt. Weiters

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf inländische KESt und Quellensteuer- Rückerstattung

Die ausländische QSt von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen kann durch die inländische Depotbank bis maximal 15% der Bruttodividende auf die inländische KESt angerechnet werden. Kommt es zu keiner Anrechnung durch die inländische Bank, weil die Kapitalerträge z.B. durch eine ausländische Bank zufließen, kann sie im Veranlagungsverfahren beantragt werden. Da durch die Begrenzung

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Fallfrist 30. Juni 2006: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2005

Ausländische Unternehmer können für im Inland bezahlte Vorsteuern und inländische Unternehmer für im Ausland bezahlte Vorsteuern um Erstattung ansuchen. Dieses Verfahren ist mittlerweile zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts mutiert. Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer :: Erstattungsberechtigte Unternehmer, die keine Umsätze im Inland erzielen, nur steuerfreie Güter- und Personenbeförderungen

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften

Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften Ab 31. Jänner 2006 ist diese auch auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die englische Limited-Gesellschaft – sie entspricht einer österreichischen GmbH – ist hierbei eine beliebte Rechtsformwahl: Der formelle Sitz der Gesellschaft liegt in England, ihre unternehmerische Tätigkeit kann sich auf Österreich beschränken

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Kurz-Info: USt-Befreiung für E-Learning (USt. Prot. 2005)

Im USt-Protokoll 2005 wurde festgehalten, dass auch für E-Learning bzw. für bestimmte Formen des Online-Unterrichts eine Steuerbefreiung iS des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass neben der Vergleichbarkeit des Lehrinhaltes (Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|
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