Online-Unterricht im Umsatzsteuerrecht
In der Klienten-Info April 2006 wurde über die USt-Befreiung für E-Learning laut USt-Protokoll 2005 berichtet. Hierzu folgende zusätzliche Erläuterungen: :: Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen Bieten private Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) Online-Unterricht an, muss der vorgetragene Lehrstoff dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen entsprechen und