Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung

Mit Wartungserlass 2005 hat das BMF die Vereinsrichtlinien geändert und damit seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung aktualisiert. Weiters erfolgte eine Gesetzesänderung betreffend die Kapitalertragsteuerbefreiung. :: Reisekostenersätze für Dienstnehmer Rz 774 VereinsR regelt die Kostenersätze für Funktionäre, welche aber laut AÖF 2004/118 für Dienstnehmer des Vereines in den letzten 2 Jahren nicht

2006-08-01T01:00:00+02:00August 2006|

Verschärfung der Aufzeichnungspflichten der BAO ab 1. Jänner 2007

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden neben Änderungen im EStG, NoVAG, FinStrG, ASVG u.a. die Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen lt. BAO verschärft. :: Grundsatz Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. :: Konkrete Maßnahmen

2006-08-01T01:00:00+02:00August 2006|

Steuerliche Förderung von Forschung / Aus- und Fortbildung

Im Folgenden seien die gesetzlichen Grundlagen der Förderungen von Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Bildung (Freibeträge FB, bzw. Prämien P), deren Geltendmachung sowie Wechselwirkungen im Überblick dargestellt. Die zit. §§ betreffen das EStG. Die bei den betrieblichen Einkünften gewinnmindernd berücksichtigten FB müssen in den Steuererklärungen bei den betreffenden Kennzahlen (KZ)

2006-08-01T01:00:00+02:00August 2006|

Kurz-Info: Aktuelle Zinssätze

Österreich Basiszinssatz Vom 9. März 2003 bis 26. April 2006 1,47% Ab 27. April 2006 1,97%   Finanzamtszinsen: Stundungs- 4,5%, Aussetzungs- u. Anspuchs- Zinsen 2% über Basiszinssatz. Aktuell daher: Stundungszinsen ab 27. April 2006 6,47% Aussetzungs- u. Anspruchszinsen ab 27. April 2006 3,97%   International Europäische Zentralbank, seit 8. Juni

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Essenszuschuss mittels Chipkarte

Der "2. LStR-Wartungserlass 2005" vom 14. Dezember 2005 legt erstmalig fest, dass der steuerfreie Essenszuschuss sowohl in Form von Gutscheinen als auch von Chipkarten abgewickelt werden kann, wobei die Zahlung des Arbeitgebers auch im Nachhinein steuerfrei ist, wenn die Voraussetzungen der Rz. 95a und b LStR erfüllt sind. Die Erfüllung

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Sicherheitstüren als Sonderausgaben

Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel "Wohnraumsanierung" als "Topf-Sonderausgaben" mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber EUR 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal EUR 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber EUR 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Rechtswirksame Anbringen an das Finanzamt

Anbringen (Erklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen) mittels E-Mail oder telefonisch sind vom Finanzamt mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurückzuweisen. Rechtswirksam sind sie nur per Schriftsatz, Telefax oder FinanzOnline (VwGH 25.1.2006, 2005/14/0126) sowie mündlich gem. § 85 Abs. 3 BAO. Bei telefonischen Anbringen handelt es sich lt. VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279 nämlich um kein "mündliches",

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Zwang zum Rückerstattungsverfahren der Abzugsteuer gelockert

Das BMF hat die in der DBA-EntlastungsVO (Hinweis auf Klienten-Info November 2005) vorgesehene strenge Entlastungssperre für Arbeitskräftegestellungsvergütungen an Ausländer mit VO BGBl. II Nr. 44/2006 gelockert. Demnach können derartige Vergütungen von dem in § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorgesehenen 20%igen Steuerabzug an der Quelle entlastet werden. Voraussetzung ist,

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt

Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren: :: Familienbeihilfe Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen. Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr EUR 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug EUR 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern

Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu stellen. Diese kann gemäß § 236 Abs. 2 BAO erfolgen, wenn die Einhebung der Abgabe unbillig wäre. Der unbestimmte Gesetzesbegriff "Unbilligkeit" wird in der

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|
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