Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Die Zinsen werden aber erst dann belastet, wenn sie EUR 50,– übersteigen. Der zinsenfreie Zeitraum kann nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0397 x erwartete Nachzahlung) berechnet werden. Sie können durch Anzahlung vermieden werden. Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung gewährleistet jedoch nicht eine Vermeidung der Zinsen, da eine etwaige Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für den Vorschreibungszeitraum besteht aber eine Obergrenze von 48 Monaten. Steuerguthaben werden gleichfalls mit 3,97% verzinst, woraus eine attraktive KESt-freie Verzinsung resultiert. Nachforderungs- und Gutschriftszinsen sind lt. Rz 4852 EStR steuerneutral.

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