Pauschale Reisekostenvergütungen an Freie Dienstnehmer

§ 49 Abs. 3 Z 1 ASVG (SVÄG 2006 vom 27.7.2006 BGBl 2006/130) stellt rückwirkend ab 1. Jänner 2005 Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder beitragsfrei. Für Zeiträume, in denen diese Vergütungen infolge des VwGH-Erkenntnisses beitragspflichtig abgerechnet wurden, kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L 16) zu korrigieren und an die zuständige GKK zu übermitteln sind.

Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten

Ab 1. August 2006 haben lt. SRÄG 2006 vom 27. Juli 2006 BGBl 2006/131 Anspruch auf kostenlose Mitversicherung:

  • Nicht verwandte Personen, die seit mindestens 10 Monaten in einer Hausgemeinschaft leben und unentgeltlich den Haushalt führen,
  • in dieser Partnerschaft Kinder erziehen,
  • der nicht versicherte Partner pflegebedürftig ist, oder
  • für den Versicherten Pflegeleistungen erbringt.

Weiters steht die kostenlose Mitversicherung auch Personen zu, die sich früher – auch in einer anderen Partnerschaft – mindestens 4 Jahre hindurch der Kindererziehung gewidmet haben und nicht selbst versichert waren.

Die kostenlose Mitversicherung besteht allerdings jeweils nur für eine einzige Person.

Lebensgefährten, die bisher (bis 31. Juli 2006) mitversichert waren, bleiben bis 1. Jänner 2010, wenn sie aber das 27. Lebensjahr bereits überschritten haben zeitlich unbegrenzt, weiterhin kostenlos mitversichert.

Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden.

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