Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel „Wohnraumsanierung“ als „Topf-Sonderausgaben“ mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber EUR 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal EUR 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber EUR 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben absetzbaren Betrag. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie in Wien bei der MA 50, Tel: 4000-74 860 bzw. bei entsprechenden Fachgeschäften.
Steuer-Tipp: Es kann sinnvoll sein, wenn der weniger verdienende Ehepartner und/oder derjenige, der keine anderen Sonderausgaben hat, die Kosten für die Sicherheitstür trägt.