Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren:
:: Familienbeihilfe
- Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen.
- Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr EUR 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug EUR 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.
:: Studierende Eltern
- Studienbeihilfe: Die jährliche Einkommensgrenze beträgt EUR 5.814,-, bei ausschließlich nicht selbständiger Tätigkeit EUR 7.195,- und erhöht sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um EUR 2.762,- bis EUR 4.216,- je nach Alter des Kindes.
- Kinderbetreuungsgeld: Wird die Zuverdienstgrenze von EUR 14.600,- p.a. von einem Elternteil überstiegen, entfällt es, wenn die Toleranzgrenze von 15% überschritten wird.