Der „2. LStR-Wartungserlass 2005“ vom 14. Dezember 2005 legt erstmalig fest, dass der steuerfreie Essenszuschuss sowohl in Form von Gutscheinen als auch von Chipkarten abgewickelt werden kann, wobei die Zahlung des Arbeitgebers auch im Nachhinein steuerfrei ist, wenn die Voraussetzungen der Rz. 95a und b LStR erfüllt sind.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen und somit die Einhaltung der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 17 EStG ist mit dem fachmännischen Einsatz von Chipkarten gewährleistet, welcher von Sodexho Pass Austria GmbH (Tel.: 01/328 60 60-217, Fax DW 200; www.sodexho-pass.at) angeboten wird.

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