Sozialbetrug als neuer Straftatbestand ab 1. März 2005

Das SozBeG stellt das Vorenthalten von SV-Beiträgen, Scheinanmeldungen und die organisierte Schwarzarbeit unter Strafsanktion.Neue Straftatbestände:: Vorenthalten von SV-Beiträgen und BUAG-Zuschlägen gem. § 153 c StGBDas Nichtabführen dieser Beiträge und Zuschläge für tatsächlich ausbezahlte Löhne ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Der Dienstnehmer ist vom Dienstgeber bei

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

GSVG-Beitragsgrundlage

Gem. § 25 GSVG bilden die von den gem. § 2 Abs. 1 GSVG pflichtversicherten Personen erzielten Einkünfte die Beitragsgrundlage. Diese Definition hat folgende Auswirkungen:MehrfachversicherungErzielt eine Person aus mehreren pflichtversicherten Tätigkeiten Einkünfte, so bildet deren Summe gem. § 25 Abs. 3 GSVG die Bemessungsgrundlage, welche aber ihre Grenze in der

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

Infolge fortschreitender Erosion im Bereich der staatlichen Säule der Altersvorsorge durch Pensionskürzungen, kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeutung zu. Hier sei auf folgende staatliche Förderungen hingewiesen::: Bausparen als Basisprodukt für den persönlichen Vermögensaufbau, ohne Bauverpflichtung. Neben der attraktiven Verzinsung und der steuerfreien staatlichen Prämie in der Höhe von 3,5% im

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen

Ab 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten: Stundungszinsen Aussetzungszinsen Bis 31. Jänner 2005 5,47% 2,47% Ab 1. Februar 2005 5,97% 3,47% Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Besteuerung von Wandelschuldverschreibungen

Forderungswertpapiere, die mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet sind, unterliegen nach der Intention des BMF dem KESt-Abzug gem. § 93 Abs. 4 Z 2 EStG. Bemessungsgrundlage neben allfälligen Kuponzinsen sind auch Kapitaleinkünfte i.S. des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG, welche aus der Differenz zwischen dem Ausgabewert

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Nikotin- und Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz

Mit der Novelle zum Tabakgesetz (Nichtraucher-Schutzgesetz) wird Österreich mit einer "quasi lex imperfekta" in kafkaesker Weise bereichert. Nicht der Täter (Raucher) wird bestraft, wenn man vom Wegweisungsrecht absieht, sondern jene Person, die das Verbot nicht rechtzeitig (2 Jahre nach Inkrafttreten) ausschildert und zwar mit bis zu EUR 720,-. Kakanien lässt

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Besteuerung von Gegenleistungsrenten im außerbetrieblichen Bereich ab 2004

Bisher wurden Renten dann steuerpflichtig, wenn sie den nach § 16 BewG (altem Recht) kapitalisierten Wert überstiegen haben. Die damals geltenden Vervielfacher des Jahreswertes der Rente konnten in bestimmten Fällen dazu führen, dass der kapitalisierte Wert der Rente niedriger war, als der geleistete Einmalerlag. Die Rente wurde daher bereits steuerpflichtig

2005-01-01T01:00:00+01:00Januar 2005|

Steuerliche und sonstige Neuerungen für 2005

:: Verkürzung bestimmter VerjährungsfristenObwohl die Gesetzesänderung erst am 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, wirkt sich die Verkürzung von bestimmten Fristen auch auf bestehende alte Abgabenansprüche aus, sodass es zum sprunghaften Eintreten von Verjährung solcher Abgaben kommt. Die absolute (nicht verlängerbare) Verjährung tritt nunmehr bereits nach 10 Jahren ein (bisher

2005-01-01T01:00:00+01:00Januar 2005|
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