Neuregelung der Lohnkontenführung ab 2005
Mit dem AbgÄG 2004 wurde die Lohnkontenführung wie folgt neu geregelt:Mindestangaben gem. § 76 Abs. 1 EStGZusätzlich zu den schon bisher geforderten Pflichtangaben, wie Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz, etc. kommt ab 2005 neu hinzu: Kinderzuschläge samt Name und Versicherungsnummer der betreffenden Kinder. Weitere Daten gem. § 76 Abs. 2 EStGDie bisher