Doppelbesteuerung Entlastungsverordnung (steuerliche Haftung für den Beschäftigungsbetrieb)

DBA Entlastungsverordnung     BGBL III 2005/92, AUSGEGEBEN AM 17. JUNI 2005  92. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA -Entlastungsverordnung) Zur Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen wird auf deren Grundlage verordnet:    § 1. Sind Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von

2005-08-23T01:00:00+02:00August 2005|

Einkünfte aus Vermietung bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Werden Einkünfte aus Vermietung z.B. für die Anbringung eines Handy-Mastes oder einer ehemaligen Hausbesorgerwohnung erzielt, so wird nicht die Gemeinschaft, sondern der einzelne Wohnungseigentümer einkommensteuerpflichtig, während für die Umsatzsteuer die Gemeinschaft Steuersubjekt ist. Die Einkünfte sind aber nicht einheitlich und gesondert festzustellen, wenn hinsichtlich aller Grundstücksanteile Wohnungseigentum besteht (Rz 6410a

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

Steuerliche Qualifikation einer Domain-Adresse

Ein deutsches Finanzgericht qualifizierte eine Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es untersteht dem Schutz des Namens- sowie des Markenrechtes und kann am Markt gehandelt werden. Es gebe weder Anhaltspunkte noch Erfahrungswerte dafür, dass deren Nutzung unter rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer zeitlichen Begrenzung unterliege. Damit ist also kein

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

Werbungskosten bei Nutzung eines Fremdfahrzeuges

Bei Verwendung eines fremden Fahrzeuges für Dienstfahrten kann das Kilometergeld laut Rz 372 LStR 2002 geltend gemacht werden, was bisher nicht der Fall war. Anders ist die Situation bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten. In diesem Fall kann die anteilige AfA nur dann abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug im Eigentum des

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

Arbeitsverhältnis oder familiäre Beistandspflicht

Das Bestreben, die Mitarbeit der Ehegattin im Betrieb des Ehegatten (oder umgekehrt) - gleiches gilt für Lebensgemeinschaften - in Form eines Dienstverhältnisses zu gestalten, ist vornehmlich vom Gedanken der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung (KV, UV, PV etc.) beherrscht. Um dieses Ziel zu erreichen genügen aber nicht die bloße Anmeldung bei der GKK

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

Kommunalsteuerpflicht aus der Sicht des BMF

In einer 58 Seiten umfassenden Information vom 9. Mai 2005 hat das BMF die aktuelle Verwaltungsübung und die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre akribisch zusammengefasst. Wesentliche Kriterien für den Unternehmerbereich seien im folgenden kurz angeführt:SteuergegenstandDie Arbeitslöhne an Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens unterliegen der Kommunalsteuer in der

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

EU-Quellensteuer und Bankgeheimnis

Seit Einführung der EU-Quellensteuer (BGBl I Nr. 33/2004) mit Wirkung ab 1. Juli 2005 und dem BMF-Erlass vom 16. Juni 2005 samt Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer, ist das Bankgeheimnis im EU-Raum auch nicht mehr das, was es einmal war. Bis auf Österreich, Belgien und Luxemburg besteht nämlich zwischen Banken

2005-08-01T01:00:00+02:00August 2005|

Privatnutzung eines Firmen-KFZ durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer

Die zu § 15 Abs. 2 EStG ergangene Sachbezugsverordnung regelt die Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ durch den Arbeitnehmer. Der wesentlich beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer bezieht aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit, obwohl diese hinsichtlich Dienstgeberbeitrags den Dienstnehmern zugeordnet werden. Laut VwGH 31.3.2005, 2002/15/0029 ändert das aber nichts daran, dass sie in einkommensteuerlicher

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Neue Zuständigkeit für die Feststellung einer Behinderung ab 2005

Folgende Stellen sind nunmehr für die Feststellung einer Behinderung (geminderte Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig : Landeshauptmann, für den Empfang einer Opferrente nach dem Opferfürsorgegesetz. Sozialversicherungsträger, bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmern. Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, in allen übrigen Fällen.Der Amtsarzt ist nicht mehr zuständig! Bisherige Bescheinigungen behalten aber

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|

Steuerbefreiung von ortsüblichen Trinkgeldern

Gem. § 3 Abs. 1 Z 16a BGBl I 2005/35 vom 9.6.2005 EStG sind die nach der Verkehrsauffassung ortsüblichen freiwillig gewährten Trinkgelder in bar oder über Kreditkartenabrechnung rückwirkend ab 1999 steuerfrei. Zu unterscheiden ist zwischen Stadt und Land, sowie nach Branchen (Handwerk und Gastronomie). Die Befreiung bezieht sich auf Einkommen-

2005-07-01T01:00:00+02:00Juli 2005|
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