Service-Entgelt für E-Card ab 15. November 2005 für 2006

Im November 2005 fällt erstmals dieses Entgelt in der Höhe von EUR 10,- fürden Versicherten an.:: Maßnahmen des Dienstnehmers Zum Stichtag 15. November 2005 ist zu prüfen, ob die Dienstnehmer mitversicherte Ehepartner/Lebensgefährten haben. Bis 7. Dezember 2005 sind mittels Formular „Meldung des Service-Entgelts“ (erhältlich unter www.ooegkk.at) die Entgelte bekannt zu

2005-11-01T01:00:00+01:00November 2005|

Entlastung von der Abzugsteuer gem. § 99 EStG laut DBA- EntlastungsVO ab 1. Juli 2005 und neuem Künstlererlass

Beschränkte Steuerpflicht in Österreich:: Inländische EinkunftsartenPersonen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich sind mit folgenden Einkünften gem. § 98 EStG bzw. § 21 KStG beschränkt steuerpflichtig: Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nicht selbständige Arbeit, aus bestimmten Kapital- und unbeweglichen Vermögen sowie Beteiligungsveräußerungen. In der

2005-11-01T01:00:00+01:00November 2005|

Anforderungen an eine e-Rechnung für Vorsteuerabzug

Rechnungen im PDF-Format, als E-Mail oder die im Internet selbst ausgedruckt werden müssen, gehören bereits zum Alltag. Wie sieht es mit der rechtlichenQualität einer so genannten e-Rechnung aus? Die UStR Rz 1567ff (BMF-Erlass vom 13.07.2005) stellen folgende Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung: Rechnungen können - vorbehaltlich der

2005-11-01T01:00:00+01:00November 2005|

Steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte 2005

Ähnlich wie im Jahre 2002 (Klienten-Info Sept. 2002) bestehen auch für2005 entsprechende steuerliche Begünstigungen wie folgt: Verspätungs- sowie Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn spätestens 2 Monate nach Eintritt der Katastrophe die versäumten Maßnahen nachgeholt werden, bzw. ein Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wird. Ersatzbeschaffungen im betrieblichen Bereich in der Zeit vom 1. Juli

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Welche Fahrzeuge unter die SachbezugsVO fallen

Im LStR-Wartungserlass 2005 wird zu den Sachbezugswerten folgendes klar gestellt: Für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeuges ist nur bei mehrspurigen KFZ (PKW, Kombi) und Motorrädern ein Sachbezugswert anzusetzen, nicht aber bei Mopeds, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Rz 174a LStR). Für die Privatnutzung eines Garagenplatzes ist nur dann ein Sachbezugswert

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

30.000 Kilometer-Grenze für steuerfreies KM-Geld auch bei Dienstreisen?

Bisher war das steuerfreie KM-Geld nur bei Berufs- und Geschäftsreisen mit einer jährlichen Kilometerleistung von 30.000 begrenzt, wobei bei Geschäftsreisen nach Überschreitung dieser Grenze, insgesamt nur die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sind. Rechtsprechung und Verwaltung gehen nun bei Dienstreisen unterschiedlicheWege.:: VerwaltungLaut Rz 713 LStR 2002 können KM-Gelder in der

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Tagesgeld bei Berufs- und Geschäftsreisen

In der Klienten-Info 9/2005 wurde ausgeführt, dass dieses nur bei Übernachtung (so lt. UFS und VwGH) möglich ist. Die EStR Rz.1378 i.V.m. LStR Rz. 311 sehen diese Restriktion (noch) nicht vor. Es ist zu erwarten, dass bei einer Betriebsprüfung diese Rechtsauslegung daher nicht zur Anwendung gelangt. In einem Berufungsverfahren ist

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Aktuelle Lehrlingsförderung

Mit 1. September 2005 hat die Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS begonnen. Um in den Genuss der Lehrlingsprämie idHv. EUR 400,- monatlich im ersten, EUR 200,- im zweiten und EUR 100,- im dritten Lehrjahrzu kommen, ist folgendes zu beachten: Rechtzeitige Kontaktaufnahme des Jugendlichen und des Betriebes mit dem AMS

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Ab 1. Oktober 2005: Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten

Grundsätzlich gehören die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten zur Berufstätigkeit eines Arztes und fällt somit unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 hat das BMF als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH allerdings eine Ausweitung der Steuerpflicht für ärztlicheGutachten vorgenommen (Rz

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|
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