Umsatzsteuer, Änderungen der Umsatzsteuer Richtlinien

Änderungen der Umsatzsteuer Richtlinien 2000 - Umsatzsteuernovelle 2004 (29. 06. 2004) Mit diesem Erlass werden die Änderungen betreffend den Eigenverbrauch auf Grund der Umsatzsteuernovelle 2004, BGBl I 2004/27, eingearbeitet und die Auswirkungen des EuGH Urteils Seeling behandelt. BMF 21. 6. 2004, 09 1202/9-IV/9/04 Den Volltext des Erlasses finden Sie unter

2004-06-30T01:00:00+02:00Juni 2004|

Ist die Rechtsform der Ges.m.b.H. nach der Senkung der Körperschaftsteuer die bessere Lösung ?

Die Senkung des Körperschaftsteuertarifes von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 beflügelt die Fantasie für legales Steuersparen. Beträgt nämlich der höchste Steuersatz nach dem Einkommenssteuertarif nach wie vor 50 %, sinkt die gleichbleibende Steuerbelastung bei Vollausschüttung des Gewinnes aus der Ges.m.b.H. (nach Körperschaftsteuer und Kapitalertragssteuer) auf 43,75 %.

2004-06-04T01:00:00+02:00Juni 2004|

Umsatzsteuergesetznovelle 2004 – Prompte Reaktion auf EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003

In der Klienten-Info 2/2004 wurde über die günstigen steuerlichen Folgen des EuGH-Urteils "Seeling" für Österreich berichtet, aber eine zu erwartende Änderung bereits angekündigt. Diese erfolgte nun mit Wirkung ab 1. Mai 2004: Ausschluss vom Vorsteuerabzug eines Betriebsgebäudes für den nicht unternehmerisch genutzten Anteil. Keine Eigenverbrauchsbesteuerung für diesen Gebäudeanteil. Verlängerung des

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Geplante neue einheitliche Branchenpauschalierung für Gewinne und Vorsteuern ab 2005

Anstelle der bestehenden Branchenpauschalierungen für Gaststätten, Lebensmittelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler/Schriftsteller und Sportler ist eine einheitliche Branchenpauschalierung geplant, welche folgende Nachteile hat::: Basis der pauschalierten Gewinne und Vorsteuern für die Jahre 2005 bis 2008 sind die Durchschnittswerte der Jahre 2001 bis 2003. :: Diese Durchschnittswerte erhöhen sich um je 5 %

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Wertberichtigung von Forderungen

Pauschale Wertberichtigungen zu Forderungen sind gemäß § 6 Z 2 a EStG nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn diese auf Grund des kaufmännischen Vorsichtsprinzips handelsrechtlich geboten erscheinen. Dies gilt für Inlandsforderungen ab 1994 und für Auslandsforderungen ab 1996. Der aus dem Wortlaut der Rz 2378 EStR 2000 - dass nämlich

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerliche Qualifikation von Steuerberatungskosten

:: Grundsatz Zahlungen an berufsrechtlich befugte Personen (insbesondere Wirtschaftstreuhänder) sind in unbeschränkter Höhe Sonderausgaben, sofern sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. :: Zurechnung Bei selbstständig Erwerbstätigen Die Aufwendungen sind zur Gänze Betriebsausgaben. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Liegt der Schwerpunkt bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerliche Qualifikation der Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Kommunalsteuer und DienstgeberbeitragIm Folgenden sei auf die letzte Rechtssprechung zu diesem endlosen Thema eingegangen: Die Bezüge stellen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dar und sind kommunalsteuer- und dienstgeberbeitragspflichtig, es sei denn es besteht ein Unternehmerwagnis. Die bloße Vereinbarung, dass die Entlohnung vom Erfolg der Ges.m.b.H. abhängig sei, bewirkt aber noch kein

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerliche Qualifikation der Einkünfte aus einer Frühstückspension

Ob es sich hierbei um Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb handelt, gibt es in der Verwaltung und Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen. Die wesentlichen Kriterien sind die Anzahl der Gästebetten und die vom Vermieter erbrachten Dienstleistungen. Finanzverwaltung:: Bettenanzahl Nach Rz 5435 Einkommensteuerrichtlinien liegen bei saisonaler Vermietung von mehr als 10 Fremdenbetten jedenfalls

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerflucht in die Ges.m.b.H.?

Die Senkung des Körperschaftsteuertarifes von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 beflügelt die Fantasie für legales Steuersparen. Beträgt nämlich der höchste Steuersatz nach dem Einkommenssteuertarif nach wie vor 50 %, sinkt die gleichbleibende Steuerbelastung bei Vollausschüttung des Gewinnes aus der Ges.m.b.H. (nach Körperschaftsteuer und Kapitalertragssteuer) auf 43,75 %.

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Fallfrist 30. Juni 2004 für die Rückerstattung von ausländischen Mehrwertsteuern aus 2003

Die Antragstellung auf Rückerstattung von im Ausland bezahlter Mehrwertsteuer entwickelt sich immer mehr zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts. Dem Antrag sind eine Unternehmerbestätigung, die Originalrechnungen, diverse Listen, ausgefüllte Fragebögen und unterschiedliche Dokumentationen beizulegen und an die zuständige ausländische Finanzbehörde bis spätestens 30. Juni 2004 einzureichen.Erstattungsfähig sind Mehrwertsteuern insbesondere in

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|
Nach oben