Kurz-Info: Nachtrag zur Meldepflicht (Ende Jänner bzw. Februar)
Lt. Info BMF v. 11. 11. 2003 (kein Faschingscherz!) besteht doppelte Meldepflicht für Bezüge von Freien Dienstnehmern, sowohl mit Formular E18 als auch L1.
Lt. Info BMF v. 11. 11. 2003 (kein Faschingscherz!) besteht doppelte Meldepflicht für Bezüge von Freien Dienstnehmern, sowohl mit Formular E18 als auch L1.
Die Änderungen der EStR 2000 per 22. Juli 2003 insbesondere hinsichtlich der Bewirtungskosten bei Events soll als Anlass genommen werden, einen Überblick über die Geschäftsfreundebewirtung im Umsatz- und Einkommensteuerrecht zu geben:Geschäftsfreundebewirtung im EinkommensteuerrechtAufwendungen bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind hinsichtlich der Abzugsfähigkeit wie folgt zu unterscheiden: Bewirtungsaufwendungen sind vom Abzugsverbot
Förderung von Forschung und Entwicklung- Der Forschungsfreibetrag II für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen (bisher § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG) wird in § 4 Abs. 4 Z 4 integriert und von bisher 15 % auf 25 % ab 2004 der Forschungsaufwendungen angehoben. Damit kommt es zur Gleichstellung mit dem
Beitragsrecht:: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen. :: Einheitlicher
Umsatzsteuer:: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist. :: Ab 1. Jänner 2004 ist grundsätzlich auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. EinkommensteuerAb 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003
Ab 1. Jänner 2004 Anhebung des allgemeinen Einkommensteuer-Absetzbetrages auf EUR 1.264,- p.a. Lohnnebenkostenreduktion für ältere Arbeitnehmer Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne LKW-Maut: Ø 22 Cent / km (Autobahn und Schnellstraße) Erhöhung Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten Eigenkapitalersatz-Gesetz: Zuführung von Kapital in der Krise Kundmachungsreform-Gesetz: Kundmachung der Gesetze nur im Internet: www.ris.bka.gv.at Verlängerungen