Kurz-Info: REVERSE CHARGE

Die Behandlung sonstiger Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland an Unternehmer wird neu geregelt. Ab 1. Jänner 2004 wird gem. § 19 Abs. 1 UStG die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Die Haftung des inländischen Leistungsempfängers entfällt, da der Aussteller der Rechnung (= der leistende Unternehmer) für diese Steuer haftet.

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Kurz-Info: Herabsetzung der Steuersätze bei der Kraftfahrzeugsteuer

Wie bereits in der Jänner-Ausgabe berichtet, wurde mit 1. Jänner 2004 für LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen eine kilometerabhängige Maut eingeführt. Die Maut tritt an die Stelle der Straßenbenützungsabgabe und beträgt je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn- oder Schnellstraßen-Kilometer. Gleichzeitig gelten ab dem

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Kurz-Info: Haftung der Kommanditisten für Kommunalsteuer

Die handelsrechtliche Haftungsbeschränkung des Kommanditisten, der seine Hafteinlage zur Gänze geleistet hat, wird im Bereich der Kommunalsteuer gemäß § 6 durchbrochen. Aufgrund dieser Bestimmung haften Unternehmer und Mitunternehmer im Sinne des Einkommensteuerrechtes als Gesamtschuldner. Kommanditisten gelten im einkommensteuerrechtlichen Sinn als Mitunternehmer.

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Kurz-Info: Pauschalierte Dienstgeberabgabe und Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte ab 1. Jänner 2004

:: Lohnsumme unter dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze Liegt die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten unter EUR 474,29, ist für jeden geringfügig Beschäftigten bis zum 60. Lebensjahr der UV-Beitrag in der Höhe von 1,4 % zu entrichten. :: Lohnsumme über dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze Liegt die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten über EUR

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Steuerliche Änderungen bei Vermietung und Verpachtung

:: Zeitliche Präzisierung der 25 %-Grenze bei InstandsetzungsaufwandDie RZ 6463 EStR 2000 qualifiziert einen Instandsetzungsaufwand als wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes, die dann gegeben ist, wenn unselbstständige Gebäudeteile zu mehr als 25 % ausgetauscht werden. Laut Einkommensteuerprotokoll 2003 ist die 25 %-Grenze grundsätzlich jahresbezogen zu verstehen. Steht aber bereits vor Beginn

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Die Folgen des Urteils „Seeling“ – Vorsteuerabzug bei Liegenschaften

Mit seiner Entscheidung vom 8. Mai 2003 hat der EuGH die unechte Steuerbefreiung für den Verwendungseigenverbrauch von Gebäuden für richtlinienwidrig erklärt. Ursprünglich hätte als Reaktion auf dieses Urteil die Novelle zum UStG bereits mit dem AbgÄG 2003 beschlossen werden sollen, doch die geplanten Änderungen wurden überraschenderweise vor Beschlussfassung aus dem

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Verteilung von Einkünften/Verlusten auf mehrere Besteuerungsperioden

Vom Regelfall der steuerlichen Gewinn-, Verlusterfassung im laufenden Ermittlungszeitraum entweder im Kalender oder Wirtschaftsjahr, wobei der Gewinn/Verlust in dem Kalenderjahr zu erfassen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, gibt es unterschiedliche Verteilungsbegünstigungen für Sondergewinne und Verschlechterungen für Verluste. 1) Verschiebung auf das FolgejahrDer Übergangsgewinn beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist gemäß

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Kurz-Info: LKW-Maut

LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen müssen im Rahmen der kilometerabhängigen Maut je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn oder Schnellstraßen-Kilometer bezahlen. Durchschnittlich beträgt die Maut damit 22 Cent. Ein Berechnungsprogramm zur Kalkulation der Maut finden Sie unter der Internetadresse www.go-maut.at, sonstige Informationen erhalten Sie

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|
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