Mit einem ausschliesslich betrieblich genutzten Leasingfahrzeug fuhr der Unternehmer aus privaten Gründen auf einer Umwegstrecke nach Hause und erlitt einen Totalschaden am Fahrzeug. Die vereinbarten Leasingraten für das nicht mehr nutzbare Fahrzeug mussten noch für einige Jahre bezahlt werden und wurden als Betriebsausgaben geltend gemacht. Mit der Begründung, dass der Autounfall nicht auf einer betrieblichen Fahrt, sondern auf einer aus privatem Anlass gewählten Umwegstrecke passiert sei, verweigerte der VwGH 27.3.2003,99/15/0245 die Geltendmachung als Betriebsausgabe.

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