Die österreichischen Bestimmungen wurden dem EU-Recht angepasst, wobei die Rechtsmaterie in 2 Gesetzen (materielles Recht und Verfahrensrecht) geregelt ist.

:: Materielles Recht

  • Neu ist die Ausweitung der Strafsanktionen bei Verstoß gegen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, wobei beim ersten Verstoß eine Verwarnung für den Arbeitgeber vorgesehen ist.
  • Diskriminierungstatbestände sind: Ungleichbehandlung wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter und sexuelle Orientierung. Neu aufgenommen wurde die Belästigung (Mobbing).

:: Verfahrensrecht

Im „GBK/GAW – Gesetz“ (Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft) ist das Verfahren geregelt.

:: Verpflichtung für den Arbeitgeber

Wie schon bisher ist ein Abdruck der neuen Gesetze im Betrieb an geeigneter, für die Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle aufzulegen oder im geeigneten elektronischen Wege zugänglich zu machen. Mit einem neuen Gesetz – dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) – soll ab 1. Jänner 2005 mit Verfassungsbestimmung ein Diskriminierungsverbot für Behinderte eingeführt werden.

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