In Betrieben mit durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmern haben ab 1. Juli 2004 Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren werden und deren Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens 3 Jahre gedauert hat, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Diese kann frühestens mit Ende der Schutzfrist beginnen und dauert bis zum 7. Geburtstag oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Der Elternteil hat nach Ablauf dieser Zeit ein Recht auf Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit.

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