In Anpassung an die EU-Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen, ist eine kräftige Anhebung der Visagebühren laut § 14 Tp 8 Gebührengesetz vorgesehen. So wird z.B. das Durchreisevisum von bisher EUR 10,- auf EUR 35,-, der unbefristete Aufenthaltstitel von bisher EUR 76,- auf EUR 130,- erhöht.

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