Am 23. März 2004 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2005 beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Einkommensteuer-, das Körperschaftsteuer- und das Finanzstrafgesetz.

Lohn- und Einkommensteuer

:: Tarifreform

Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind Bruttojahreseinkommen von EUR 15.770,- (2004: EUR 14.500,-) und bei Pensionisten von EUR 13.500,- (2004: EUR 12.500,-) steuerfrei – die Einkommen von Selbständigen sind bis zu einem Betrag von EUR 10.000,- (2004: EUR 8.888,-) steuerfrei.

Praktikerformel für die Steuerberechnung:

Bei einem Einkommen von Einkommensteuer
EUR 0,- bis EUR 10.000,- 0
EUR 10.000,- bis EUR 25.000,- Einkommen * 38,333% – EUR 3.833,00
EUR 25.000,- bis EUR 51.000,- Einkommen * 43,596% – EUR 5.150,50
über EUR 51.000,- Einkommen * 50% – EUR 8.414,50

:: Vorteile für Familien & Alleinverdiener

Die Höhe der Absetzbeträge bleibt unverändert (Verkehrs- EUR 291,- Arbeitnehmer- EUR 54,- Pensionistenabsetzbetrag EUR 400,-), jedoch wurden zur Einkommenstärkung von Familien Kinderzuschläge zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag eingeführt. Zusätzlich zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag in der Höhe von EUR 364,- gilt für das erste Kind ein Zuschlag von EUR 130,-, für das zweite EUR 175,- und für jedes weitere Kind EUR 220,-. Familien/Alleinerzieher mit geringem Einkommen profitieren ebenfalls von dieser Regelung, da der Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag inkl. den Zuschlägen als Negativsteuer ausbezahlt wird. Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von EUR 4.400,- auf EUR 6.000,- erhöht.

:: Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuertarif wird für Einkünfte ab 1. Jänner 2005 von 34% auf 25% gesenkt. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage durch die Abschaffung der steuerfreien Übertragung von stillen Reserven und durch den Wegfall der Eigenkapitalverzinsung erhöht. Werden Gewinne einer Kapitalgesellschaft zu 100% an eine natürliche Person ausgeschüttet (KöSt zzgl. 25%ige KESt), reduziert sich die Gesamtbelastung von 50,5% auf 43,75%.

Zweite wichtige Maßnahme ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft. Finanziell verbundene Körperschaften (mehr als 50%) können grenzüberschreitend Gewinne und Verluste ausgleichen.

:: Finanzstrafrecht

Es kommt zu einer Verschärfung des Finanzstrafrechts und der Steuerprüfungen (u.a. Ausweitung des Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre, der Freiheitsstrafe von 3 auf 5 Jahre). Die Einführung des Pauschalabgabegesetzes („Steueramnestie“) ist nicht mehr Bestandteil des Reformpaketes.

:: Sonstige Maßnahmen:

– Generelle Erhöhung der Pendlerpauschale um 15%

– Kirchenbeiträge sind bis zu einem Betrag von EUR 100,-/Jahr (bisher: EUR 75,-) absetzbar.

– Abschaffung der Schaumweinsteuer, Senkung der Biersteuer

– Geringere Besteuerung von Agrardiesel

– Verkürzung der Verjährungsfristen (Bemessungsverjährung bei hinterzogenen Abgaben 7 Jahre (bisher 10) -Absolute Verjährung 10 Jahre (bisher 15)

Die genannten Maßnahmen im Familienbereich (Erhöhung der Zuverdienstgrenze, Kinderzuschläge) und die Anhebung der Pendlerpauschale sollen bereits im Kalenderjahr 2004 gelten.

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