Der Zinssatz bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen bis zur Höhe von EUR 7.300,- wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2004 von bisher 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.
Der Zinssatz bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen bis zur Höhe von EUR 7.300,- wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2004 von bisher 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.