Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei unecht steuerbefreiten Umsätzen und innergemeinschaftlichem Erwerb
In der Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 7. Jänner 2003 wird ausgeführt, dass ein Arzt, der aus Deutschland ein medizinisches Gerät um EUR 15.000,- erworben hat, infolge Zahllast (Erwerbssteuer) eine UVA abzugeben hat, obwohl er sonst ausschließlich unecht steuerbefreite Umsätze tätigt. Die Erwerbsschwelle von EUR 11.000,- ist nämlich überschritten