Wird ein KFZ überwiegend betrieblich oder beruflich genutzt, dann sind nur
die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Ein Abzug des amtlichen Kilometergeldes
für Fahrleistungen von jährlich fast 52.000 km würde zu Verzerrungen führen.
Das amtliche Kilometergeld stellt auf eine durchschnittliche Jahresfahrleistung
von 15.000 km ab.Bei höheren Kilometerleistungen würden mit Ansatz des amtlichen
Kilometergeldes die in den Kilometergeldern enthaltenen Fixkosten (wie z. B.
AfA, Versicherung etc.) unangemessen hoch berücksichtigt. Der VwGH hat die Schätzung der tatsächlichen Kosten bei hohen Kilometerleistungen bestätigt (VwGH 30. 11.
1999, 97/14/0174).