Wirtschaftsmediation
Dr. Manfred Platzgummer hat als Gesellschafter der Platzgummer & Hepberger Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach einjähriger Berufsfortbildung bei der Akademie der Wirtschaftstreuhänder die Voraussetzung erlangt, in die Liste der zertifizierten Wirtschaftsmediatoren der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eingetragen zu werden.
Was bedeutet der Begriff Wirtschaftsmediation ?
Wirtschaftsmediation
ist eine Möglichkeit Konflikte im Bereich des Wirtschaftslebens zu lösen.
Wesentlich ist, dass eine außergerichtliche Lösung angestrebt wird.
Wirtschaftsmediation
ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler
Dritter ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis die Konfliktparteien darin
unterstützt; eigenverantwortlich rechtsverbindliche Lösungen zu entwickeln.
Wirtschaftsmediation
ist eine auf der Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein
fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten
Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel
fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu
ermöglichen.
Wo kann Wirtschaftsmediation eingesetzt werden ?
bei Konflikten innerhalb von Unternehmen
(z.B. zwischen Mitarbeitern oder Abteilungen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Unternehmensnachfolge, Auseinandersetzungen von Gesellschaftern)
bei Konflikten zwischen Unternehmen
(bei Konflikten zwischen Kunden u. Lieferanten, Konflikten zwischen Vertragspartnern in Industrie und Wirtschaft, Patentstreitigkeiten, etc.)
in Familienunternehmen
(Konflikte im unternehmerischen Bereich zwischen Vater Sohn etc.).
bei allen Konflikten mit einem Anknüpfungspunkt zur Wirtschaft
Was geschieht im Mediatonsverfahren ?
Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges, streng vertrauliches, flexibles,
außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte
Verhandlungen gemeinsam eine Einigung erarbeiten. Der wesentliche
Unterschied zum Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Parteien aktiv und
eigenverantwortlich an einer interessensgerechten Lösung ihres Konfliktes
mitwirken und nicht eine delegierte Person (z.B. Richter) die Entscheidung
fällt .
Die Entscheidungsgewalt über Fortführung und Ausgang des Mediationsverfahrens
liegt einzig bei den Parteien. Der Mediator ist weder Richter noch
Schiedsrichter. Er ist neutraler und unabhängiger Vermittler, der auf
der Grundlage seiner Ausbildung und Erfahrung die Konfliktparteien durch das
Verfahren führt.
Mit geeigneter Methodik unterstützt der Mediator die Parteien bei der Definition
ihrer Interessen und der gemeinsamen Entwicklung zukunftsorientierter
Problemlösungen.
Wesentliche Vorteile dieses Verfahrens :
unbürokratisch und flexibel, denn Parteien bestimmen selbst
Freiwilligkeit und strenge Vertraulichkeit sind Grundpfeiler des Verfahrens
kostenintensive Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang können vermieden werden
Konflikte werden einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung zugeführt
Das Verfahren ist nicht förmlich, benötigt keine lange Anlaufzeit und ist sofort einsetzbar