Die bisher vom Fiskus nicht als lohnsteuerbegünstigt anerkannten Zuschläge für Sonntagsarbeit und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge wurden vom VwGH 17.12.2002, 2000/14/0098 nunmehr bis zu einem Betrag von EUR 360,- monatlich im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG als steuerfrei qualifiziert, da zwingendes Gesetz vor Kollektivvertrag geht.

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