Ungeachtet des VwGH 30.01.2003, 99/15/0085 hält das Bundesministerium für Finanzen an der bisherigen Rechtsansicht fest, dass sich die Reisekostenbegriffe für Selbstständige und Arbeitnehmer decken. Dem Richterspruch, wonach Selbstständige keine pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder geltend machen können, ist laut BMF keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beizumessen.

Festgehalten wird allerdings weiters an der Rechtsansicht, dass in allen Fällen, in denen ein abzugsfähiger Mehraufwand offenkundig nicht vorliegt, auch keine pauschalen Reisekosten geltend gemacht werden können.

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