:: Die Steuerfreiheit der lebenslänglichen Rente nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird auf eheähnliche Lebensgemeinschaften erweitert.
:: Die Nachversteuerung für zu unrecht erstattete Einkommensteuer wird mit 25 % der auf die Zukunftsvorsorgeeinrichtung entfallenden Kapitalerträge festgesetzt. Ursprünglich war die Nachversteuerung mit 6 % vom Auszahlungsanspruch vorgesehen, was zu einem steuerverzerrenden Effekt geführt hätte.
:: Das Mindestausmaß des Aktienanteiles sinkt von 60 % auf nunmehr 40 %.