:: Die Steuerfreiheit der lebenslänglichen Rente nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird auf eheähnliche Lebensgemeinschaften erweitert.

:: Die Nachversteuerung für zu unrecht erstattete Einkommensteuer wird mit 25 % der auf die Zukunftsvorsorgeeinrichtung entfallenden Kapitalerträge festgesetzt. Ursprünglich war die Nachversteuerung mit 6 % vom Auszahlungsanspruch vorgesehen, was zu einem steuerverzerrenden Effekt geführt hätte.

:: Das Mindestausmaß des Aktienanteiles sinkt von 60 % auf nunmehr 40 %.

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